Kurtaxe in Deutschland Ein kompletter Leitfaden

Hier finden Sie die aktuellen Kurtaxe-Sätze und Details zur Gästemeldung in Deutschland. Von den ikonischen Wahrzeichen Berlins bis hin zu Bayerns festlichen Traditionen wie dem Oktoberfest bietet Deutschland ein reiches Spektrum an Erlebnissen. Mit effizienten Verkehrsmitteln und einer Mischung aus Kultur- und Naturattraktionen ist es ein Top-Reiseziel für Reisende. Unser Steuerleitfaden hilft Ihnen dabei, sich mit den deutschen Steuerregeln für Touristen zurechtzufinden.

Kurtaxe in Deutschland

Warum erheben die Gemeinden in Deutschland Kurtaxen?

Die Gemeinden unterhalten viele öffentliche Einrichtungen, die durch Touristen belastet werden. Beispiele dafür sind die Unterhaltung von Museen, Festivals und die Unterstützung lokaler Infrastruktur-Produkte. Viele Gemeinden erheben eine Kurtaxe als Beitrag zu diesen Kosten.

Kurtaxe nach Gemeinden in Deutschland

Sie möchten wissen, wie die Kurtaxe in den einzelnen Gemeinden in Deutschland geregelt ist? Trippz sammelt alle Daten zur Kurtaxe. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die spezifischen Regelungen zur Kurtaxe in verschiedenen Gemeinden in Deutschland

Für Touristen

Wann zahlen Sie die Kurtaxe?

Sie gelten als Touristen, wenn Sie in einer Gemeinde übernachten, in der Sie nicht wohnen. In diesem Fall muss der Beherbergungsbetrieb dem Gast eine Kurtaxe berechnen und diese an die Gemeinde abführen.

Für Touristen

Die Struktur der Kurtaxe in Deutschland

Jede Gemeinde kann selbst entscheiden, welche Art von Kurtaxe sie erhebt und wie sie diese umsetzt. Etwa 95 % der Gemeinden in Deutschland verwenden einen festen Satz pro Person und Nacht. Dieser gilt für alle Beherbergungsarten gleichermaßen. Eine Ausnahme bildet die Hamburger Kurtaxe, die nach dem Nettoübernachtungspreis pro Person gestaffelt ist und von 0,50 € bis über 5 € pro Nacht reicht.

Höchste Touristensteuersätze in Deutschland

Die Höhe der Kurtaxe und die Berechnungsmethoden sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Die meisten Gemeinden erheben einen festen Betrag für alle Unterkunftsarten pro Person und Nacht. Berlin (7,5 %) und Dortmund (7,5 %) erheben die höchsten Prozentsätze. München erhebt derzeit keine Kurtaxe.

Häufig gestellte Fragen von Touristen

  • Bin ich als Gast für die korrekte Zahlung der Kurtaxe verantwortlich?

    Nein, als Gast sind Sie nicht dafür verantwortlich, die Kurtaxe an die Gemeinde abzuführen. Diese Verantwortung liegt beim Unterkunftsanbieter oder bei der Buchungsplattform (wie Airbnb), wenn Sie über diese gebucht haben. Sie ziehen die Steuer von Ihnen als Teil Ihrer Zahlung ein und sorgen dafür, dass sie an die zuständigen Behörden abgeführt wird. Ihre Aufgabe besteht lediglich darin, die geforderte Steuer im Rahmen Ihres Aufenthalts zu zahlen.

  • Wann muss ich die Kurtaxe zahlen?

    Die Kurtaxe wird in der Regel zum Zeitpunkt der Buchung oder bei der Ankunft in der Unterkunft entrichtet. Wenn Sie über eine Online-Plattform buchen, ist die Steuer häufig bereits im Gesamtbetrag enthalten, den Sie während des Buchungsvorgangs bezahlen. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie die Steuer beim Einchecken direkt an den Anbieter der Unterkunft zahlen.

  • Muss ich die Kurtaxe in bar an den Beherbergungsbetrieb zahlen?

    Nicht unbedingt. Die Zahlungsweise für die Kurtaxe kann je nach Beherbergungsbetrieb und örtlichen Vorschriften variieren. In vielen Fällen kann die Steuer mit Kreditkarte, Debitkarte oder anderen elektronischen Zahlungsmitteln bezahlt werden. Einige kleinere oder unabhängige Unterkünfte bevorzugen oder verlangen jedoch Barzahlung. Erkundigen Sie sich am besten im Voraus bei Ihrem Unterkunftsanbieter.

  • Muss ich mich als Gast bei meiner Ankunft im Hotel anmelden?

    Ja, die Registrierung bei der Ankunft im Hotel ist obligatorisch, insbesondere wenn Sie ein ausländischer Gast sind. Das Hotel ist gesetzlich verpflichtet, grundlegende Informationen über Sie zu erfassen, darunter Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Staatsangehörigkeit und andere relevante Angaben.

    Die Registrierung von Gästen ist für ausländische Touristen in Deutschland obligatorisch. Hotels müssen Angaben wie Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit erfassen und beim Einchecken einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Während inländische Gäste nach den neuen Gesetzen von 2025 ausgenommen sind, müssen ausländische Besucher diese Vorschriften weiterhin einhalten

  • Kann das Hotel, in dem ich wohne, eine Kopie meines Reisepasses für die Gästeregistrierung anfertigen?

    Nein. Der Beherbergungsbetrieb darf ohne Ihre Zustimmung keine Kopie Ihres Reisepasses anfertigen. Er muss Ihre Daten aufnehmen, ist aber nicht verpflichtet, eine eingescannte Kopie Ihres Passes aufzubewahren.

  • Muss ich auch bei einer Stornierung meines Aufenthalts Kurtaxe zahlen?

    Für einen Aufenthalt, der nicht stattfindet, müssen Sie keine Kurtaxe entrichten. Die Steuer wird auf der Grundlage der tatsächlichen Übernachtungen berechnet. Wenn Sie die Steuer bereits als Teil Ihrer Buchungsanzahlung bezahlt haben, haben Sie Anspruch auf eine Erstattung. Informieren Sie sich über die Stornierungsbedingungen der Unterkunft oder der Buchungsplattform, um zu erfahren, wie die Rückerstattung gehandhabt wird.

  • Bei der Ankunft wurde ich aufgefordert, eine Kurtaxe zu zahlen, aber ich hatte bereits über die Buchungsplattform bezahlt.

    Wenn Sie die Kurtaxe bereits über die Buchungsplattform bezahlt haben, müssen Sie sie bei Ihrer Ankunft nicht noch einmal bezahlen. In solchen Fällen können Sie dem Beherbergungsbetrieb die Quittung oder Bestätigung der Buchungsplattform als Zahlungsnachweis vorlegen. Bei Unklarheiten müssen Sie sich möglicherweise an den Kundendienst der Buchungsplattform wenden, um das Problem zu klären.

Für Gastgeber

Vermieten in Deutschland: Vieles zu beachten

Ganz gleich, ob Sie Ihr Haus gelegentlich für einen Urlaub vermieten oder es häufig als Gewerbe betreiben, die Kurtaxe ist in Deutschland ein wichtiger Aspekt. Als Gastgeber müssen Sie ein Gästeregister führen, die anfallende Steuer einziehen und sie an die örtlichen Behörden abführen.

Dieser Prozess kann aufgrund der unterschiedlichen Vorschriften in den einzelnen Städten komplex und überwältigend erscheinen, aber wir sind hier, um Sie durch die wichtigsten Anforderungen zu führen!

Wie Trippz hilft
Für Gastgeber

Gästemeldung in Deutschland

In Deutschland besteht eine Meldepflicht für ausländische Gäste nach dem Bundesmeldegesetz (§§ 29, 30 BMG). Dies gilt für alle Beherbergungsbetriebe, einschließlich privater Gastgeber, Hotels und Jugendherbergen, und ist eine nationale Vorschrift. Ab dem 1. Januar 2025 sind deutsche Staatsbürger von dieser Meldepflicht befreit. Nach deutschem Recht müssen für ausländische Gäste die folgenden Informationen erfasst werden:

  • Vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift
  • Staatsangehörigkeit
  • Ankunfts- und Abreisedatum
  • Angaben zum Ausweisdokument (z. B. Reisepassnummer)
  • Anzahl der mitreisenden Personen und deren Nationalitäten

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde nach zusätzlichen Vorschriften oder Formen der Einhaltung.

Aufbewahrung der Gästeregistrierung

Sie sind verpflichtet, die Aufzeichnungen zur Gästemeldung aufzubewahren. Die Gemeinde kann sie später zur Überprüfung anfordern. Die nationale Aufbewahrungsfrist beträgt ein Jahr. Obwohl für die meisten Gästeanmeldung-Vorschriften eine Aufbewahrungsfrist von einem Jahr gilt, gelten für das Gästeregister besondere Regeln, da es als Nachweis für die Einhaltung der Meldegesetze dient.

Möchten Sie keine eigenen Excel-Dateien pflegen, sondern alles automatisch in einer Übersicht erhalten?

Anmelden, um vermieten zu können

Viele Kommunen in Deutschland regeln die Kurzzeitvermietung, um die Touristenströme und die Verfügbarkeit von Wohnraum zu steuern. In einigen Städten wie Berlin und Düsseldorf müssen Sie Ihre Immobilie für kurzfristige Vermietungszwecke anmelden. Andere Großstädte wie Hamburg verlangen eine Registrierungs- oder Genehmigungsnummer für jede Kurzzeitvermietung, die beim örtlichen Bezirksamt beantragt werden muss. In Düsseldorf beispielsweise müssen Gastgeber seit dem 1. Juli 2022 unabhängig von der Dauer der Vermietung eine Registrierungsnummer beantragen. 

Beantragung einer Registrierungsnummer

In Deutschland müssen Sie in einigen Städten eine Wohnungsnummer beantragen, um eine Wohnung kurzfristig zu vermieten. Diese Identitätsnummer erhalten Sie vom örtlichen Bezirksamt. Diese Registrierungsnummer ist dann in allen Online-Inseraten obligatorisch; Angebote ohne sie können von der Plattform entfernt werden. Fordern Sie Ihre Identitätsnummer immer bei der Gemeinde an, in der sich die Immobilie befindet, auch wenn Sie anderswo wohnen.

Handhabung der Kurtaxe in Deutschland

Erhebung und Abführung der Kurtaxe

In Deutschland verwalten viele Gemeinden ihre Steuern aufgrund der stark föderalistischen Struktur des Landes unabhängig voneinander. Die Kurtaxe, welche oft als „Übernachtungssteuer“, „Beherbergungsabgabe“, „Tourismusabgabe“ oder „Kurbeitrag“ in Kurorten bezeichnet wird, ist eine der Steuern (neben der Grundsteuer und anderen lokalen Gebühren), die von einzelnen Gemeinden oder in einigen Fällen durch regionale Vereinbarungen erhoben wird. Beispiele für eine solche lokale Verwaltung sind Städte wie Berlin, Hamburg und Köln, die seit Mitte der 2000er Jahre ihre eigenen Übernachtungssteuern eingeführt haben, sowie kleinere Kurorte, die Kurtaxen für die Instandhaltung der touristischen Infrastruktur erheben.

Erhebung der Kurtaxe in Deutschland

Die Höhe der Kurtaxe hängt von der Gemeinde, in der sich Ihre Unterkunft befindet, von der Art der Unterkunft und gelegentlich von anderen lokalen Kriterien ab. Diese Faktoren bleiben in der Regel konstant, aber der Satz kann auch durch den Zweck des Aufenthalts, die Dauer der Buchung und in einigen Regionen durch saisonale Schwankungen beeinflusst werden. Bei vorzeitiger Abreise hat der Gast Anspruch auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Kurtaxe.

Wann müssen Sie die Kurtaxe abführen?

Sie erheben von jedem Gast, der in Ihrer Unterkunft übernachtet, eine Kurtaxe. Legen Sie dieses Geld beiseite und überweisen Sie es an Ihre Gemeinde oder lokale Steuerbehörde. Dies geschieht in der Regel monatlich oder vierteljährlich, je nach den spezifischen Vorschriften Ihrer Stadt oder Region. Erkundigen Sie sich bei Ihrem örtlichen Rathaus oder Finanzamt nach den genauen Fristen und Abgabehäufigkeiten.

Die touristische Steuerveranlagung in Deutschland

Jedes Jahr erhalten Sie möglicherweise einen vorläufigen und einen endgültigen Kurtaxenbescheid von Ihrer Gemeinde oder Steuerbehörde. Bevor der endgültige Bescheid ausgestellt wird, muss der Beherbergungsbetrieb häufig eine Kurtaxenerklärung abgeben.

Die vorläufige Veranlagung basiert in der Regel auf der endgültigen Veranlagung des Vorjahres und wird oft als Prozentsatz dieses Betrags für das laufende Jahr geschätzt. Der endgültige Kurtaxenbescheid bezieht sich auf die tatsächlichen Zahlen des Vorjahres.

Das Bußgeld für die Nichtabgabe der Kurtaxe

Wenn Sie keine oder eine falsche Kurtaxenerklärung abgeben, kann die Gemeinde eine Strafe oder ein Bußgeld verhängen. Die Höhe der Strafe ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und beginnt in der Regel bei einigen hundert Euro, je nach den örtlichen Vorschriften. Wenn die Nichteinreichung andauert, kann die Gemeinde höhere Geldstrafen oder zusätzliche rechtliche Konsequenzen verhängen.

Rechenschaftspflicht bei der Kurtaxe

Wie bei der Gästeregistrierung können auch Ihre Aufzeichnungen über die Kurtaxe geprüft werden. Sie müssen genaue Aufzeichnungen darüber führen, wer in Ihrer Unterkunft übernachtet hat, an welchen Tagen, für wie viele Nächte und wie viel Kurtaxe abgeführt wurde. Sie sind gesetzlich verpflichtet, steuerrelevante Informationen sieben Jahre lang aufzubewahren.

Vermieten über eine Buchungsplattform in Deutschland

Kurtaxe für Vermietungen über Buchungsplattformen in Berlin

Vermieten Sie Ihre Unterkunft über eine Buchungsplattform wie Airbnb, Booking.com oder Expedia?

Wenn Sie in Berlin ansässig sind, können einige Plattformen wie Airbnb in bestimmten Fällen die Kurtaxe in Ihrem Namen erheben und abführen. Wenn Sie Ihre Unterkunft nicht nur über eine Buchungsplattform, sondern auch selbstständig vermieten (z. B. über Ihre eigene Website), müssen Sie die Steuer für diese selbstständigen Buchungen trotzdem erheben und abführen.

Sie müssen sowohl die über Plattformen als auch die über Ihre eigenen Kanäle erhobene Kurtaxe in Ihren Steuererklärungen angeben. Die von einer Buchungsplattform überwiesene Kurtaxe wird dann als Abzug in Ihrer Erklärung aufgeführt. Außerdem benötigen Sie eine Registrierungsnummer und dürfen Ihren Zweitwohnsitz nur für 90 Tage pro Jahr vermieten.

Kurtaxe für Vermietungen über Buchungsplattformen außerhalb von Berlin

In den meisten anderen Gemeinden in Deutschland, wie z. B. Bremen oder Hamburg, wird von Ihnen erwartet, dass Sie die Kurtaxe selbst einziehen und abführen, auch wenn Sie über eine Plattform mieten. Wir verstehen, dass dies mühsam erscheinen mag. Glücklicherweise bieten Tools wie Trippz eine Lösung für dieses Problem. Möchten Sie sich nicht um die korrekte Abführung der Kurtaxe kümmern? Machen Sie sich das Leben leichter, indem Sie Trippz benutzen!

Sie möchten sich nicht um die Überweisung der korrekten Kurtaxe kümmern?

Das ist möglich, mit dem Einsatz von Trippz!

Häufig gestellte Fragen von Gastgebern

  • Kann ich Geldstrafen erhalten, wenn ich die Kurtaxe nicht bezahle?

    Ja, die Nichtzahlung der Kurtaxe kann zu Geldstrafen und Bußgeldern führen. Die Gemeinden sind für die Durchsetzung der Kurtaxenvorschriften zuständig, und die Nichteinhaltung kann zu Geldstrafen, rechtlichen Schritten oder anderen Konsequenzen wie dem Entzug Ihrer Vermietungslizenz führen.

  • Muss ich meine Unterkunft anmelden?

    In einigen Gemeinden in Deutschland ist eine Registrierung vorgeschrieben. Diese Registrierungsnummer ist einzigartig für Ihre Unterkunft und Sie müssen sie in jeder Anzeige für die Vermietung Ihrer Immobilie angeben.

  • An wen muss ich die Kurtaxe abführen?

    Die Kurtaxe muss an die Gemeinde gezahlt werden, in der sich Ihre Unterkunft befindet. In vielen Fällen wird die Kurtaxe über eine regionale Steuerkooperation verwaltet. In diesem Fall zahlen Sie an die Kooperation, die die Mittel dann an die Gemeinde weiterleitet.

  • Muss ich bei der Abführung der Kurtaxe das Gästeregister vorlegen?

    Im Allgemeinen müssen Sie bei der Abführung der Kurtaxe kein detailliertes Gästeregister vorlegen. Sie müssen jedoch allgemeine Angaben machen, z. B. die Anzahl der Personen, die in bestimmten Zeiträumen in Ihrer Unterkunft übernachtet haben. Eine genaue Buchführung ist von entscheidender Bedeutung, da die örtlichen Behörden diese Angaben bei Kontrollen verlangen können.

  • Gibt es in meiner Gemeinde ein spezielles Formular für die Abführung der Kurtaxe?

    Ja, viele Gemeinden bieten ein spezielles Formular für die Abführung der Kurtaxe an. Wir empfehlen, dass Sie sich bei Ihrer Gemeinde nach dem richtigen Formular erkundigen. Außerdem können Sie Trippz nutzen, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.

  • Wie gehe ich mit der vorzeitigen Abreise von Gästen und der Steuerrückerstattung um?

    Wenn ein Gast früher als geplant abreist, müssen Sie die zu viel gezahlte Kurtaxe für die nicht verbrachten Nächte erstatten. Diese Erstattung sollte in Ihren Unterlagen dokumentiert werden.

  • Melde ich jede Unterkunft einzeln oder alle zusammen an?

    Das hängt von den spezifischen Anforderungen Ihrer Gemeinde ab. Einige Gemeinden verlangen getrennte Erklärungen für jede Unterkunft, während andere eine Sammelerklärung zulassen. Wir raten Ihnen, sich bei Ihren örtlichen Behörden zu erkundigen.

  • Muss ich die Kurtaxe für stornierte Buchungen abführen?

    Nein, die Kurtaxe wird nur für tatsächliche Aufenthalte fällig. Wenn eine Buchung storniert wird, ist keine Kurtaxe fällig. Wenn Ihr Gast die Steuer im Voraus bezahlt hat, hat er Anspruch auf eine Rückerstattung.

  • Wie kann ich das alles vereinfachen?

    Indem Sie Trippz verwenden! Anstatt alles manuell zu verwalten, automatisieren wir die Gästeregistrierung und die Erhebung der Kurtaxe und helfen Ihnen, die örtlichen Vorschriften einzuhalten und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu verringern.

Wie Trippz Gastgebern hilft

Organisieren Sie Ihre Verwaltung einfach

Die Klassifizierung Ihrer Unterkunft, die Führung eines Gästeregisters, die Einziehung und Abführung der korrekten Kurtaxe – neben der Betreuung Ihrer Gäste gibt es viele administrative Arbeiten, die bei der Vermietung Ihrer Unterkunft anfallen. Arbeiten, an die Sie bei Beginn möglicherweise nicht gedacht haben und für die Sie wahrscheinlich so wenig Zeit wie möglich aufwenden möchten. Mit Trippz können Sie Ihre Verwaltung auf die einfachste Art und Weise organisieren.

Und zum Glück können Sie das, mit Trippz!

Wie Trippz Gastgebern hilft

Alles in einer Übersicht

Trippz ist da, um Ihnen das Leben so einfach wie möglich zu machen und gleichzeitig alle Vorschriften einzuhalten. Über unsere (Web-)App automatisieren Sie die Gästeregistrierung und können sogar Ihre Verwaltung für die Kurtaxe vorbereiten. Auch um die Einziehung der Kurtaxe müssen Sie sich nicht kümmern. Da wir alle lokalen Vorschriften im Blick haben, wissen wir genau, welchen Satz Ihre Gäste zahlen müssen. Am Anreisetag erhalten Ihre Gäste automatisch eine Nachricht von uns, um die Kurtaxe zu bezahlen. Am Ende ihres Aufenthalts wird das Geld automatisch auf Ihr Konto überwiesen. Alles, was Sie tun müssen, ist, den Gesamtbetrag regelmäßig an die Gemeinde zu überweisen. Einfach!

Automatische Synchronisierung aller Airbnb-Buchungen

Sie können jetzt alle Ihre Airbnb-Buchungen mit Trippz auf Ihrem Konto synchronisieren. Das bedeutet, dass Sie selbst noch weniger tun müssen. Ideal für Gastgeber, die viel über Airbnb vermieten. Vermieten Sie über eine andere Plattform? Wir planen, in naher Zukunft weitere Integrationen abzuschließen. Kontaktieren Sie uns, um herauszufinden, ob Ihre Plattform bald zu Trippz hinzugefügt wird.

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Häufig gestellte Fragen zur Verwendung von Trippz

  • Ist es schwierig, Trippz zu verwenden?

    Überhaupt nicht! Trippz ist benutzerfreundlich gestaltet. Es wurde als Webanwendung entwickelt, sodass Sie keine App herunterladen müssen. Sie können sofort loslegen!

  • Was kostet die Nutzung von Trippz?

    Derzeit ist es kostenlos!

  • Kann ich alle meine Buchungen von Airbnb importieren?

    Ja, natürlich! Wir haben an einer Integration mit Airbnb gearbeitet, durch die Sie alle Ihre Buchungen automatisch importieren können. Außerdem werden die Nachrichten zur Gästeregistrierung automatisch über unsere Plattform versendet.

  • Kann ich alle meine Buchungen aus meinem eigenen Buchungssystem importieren?

    Nach der Integration mit Airbnb arbeiten wir jetzt an allen anderen Arten von Integrationen. Die Integration Ihrer eigenen Plattform ist noch nicht verfügbar, wird es aber in Zukunft sein!

  • Was passiert, wenn ein Gast sich nicht digital registrieren möchte?

    Dies ist eine bedauerliche Situation, die von Zeit zu Zeit vorkommt. Wenn ein Gast sich nicht digital registrieren möchte, können Sie seine Daten anschließend manuell in Trippz eingeben.

  • Was passiert, wenn meine Gemeinde die Kurtaxensätze ändert?

    Bei Trippz verfolgen wir aktiv alle Steuersätze in den von uns abgedeckten Gebieten. Wenn ein neuer Steuersatz eingeführt wird, aktualisieren wir die Sätze entsprechend. Fehlt Ihnen noch etwas? Kontaktieren Sie uns!

  • Was passiert, wenn meine Gemeinde mit einer anderen zusammenarbeitet?

    Kein Problem. Wie gesagt, wir verfolgen aktiv alle Gemeinden und ihre Regeln. Wir werden diese Informationen automatisch für Sie aktualisieren. Wenn Sie sicher sein möchten, können Sie uns immer im Voraus kontaktieren, damit wir noch besser vorbereitet sind!

  • Wie funktioniert es, wenn eine andere Organisation die Steuer in meiner Gemeinde verwaltet?

    Mit Trippz können Sie alle Informationen exportieren, die Sie benötigen. Sie können die erforderlichen Informationen einfach in die Datei kopieren, die von der Steuerorganisation gefordert wird.

Kurtaxe leicht gemacht