17 Juni 2026
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Gästeregistrierung: Regeln für kurzzeitvermietende Unterkunftseigentümer und -verwalter in Italien
In Italien müssen Unterkunftseigentümer und -verwalter jeden Gast binnen 24 Stunden nach Ankunft bei der Polizei registrieren und monatliche Statistiken melden. So funktioniert das in der Praxis.
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