Kurtaxe in Frankreich Ein vollständiger Leitfaden

Frankreich, bekannt für seine ikonischen Wahrzeichen, seine reiche Kultur und seine kulinarische Exzellenz, zieht Reisende aus aller Welt an. In unserem Steuerleitfaden informieren wir Sie über alles, was Sie über die "Taxe de séjour" wissen müssen – welche Sätze gelten, wer sie zahlt, wie die Einhaltung funktioniert und wie man sie so einfach wie möglich handhabt.

Kurtaxe in Frankreich

Warum erheben die Gemeinden in Frankreich eine Kurtaxe?

Die Gemeinden unterhalten viele öffentliche Einrichtungen, die von Touristen genutzt werden. Dazu gehören die Reinigung von Stränden, Parks und Straßen sowie die Entwicklung und Wartung des öffentlichen Verkehrs. Viele Gemeinden erheben eine Kurtaxe als Beitrag zu diesen Kosten.

Kurtaxe nach Gemeinde in Frankreich

Möchten Sie die Regeln zur Touristensteuer in den einzelnen Gemeinden Frankreichs wissen? Trippz sammelt alle Daten über solche Touristensteuern. In der folgenden Übersicht können Sie mehr über die spezifischen Regeln der Gemeinden in Frankreich erfahren:

Ist die von Ihnen gesuchte Gemeinde nicht aufgeführt? Lassen Sie es uns wissen, und wir senden Ihnen weitere Informationen.

Für Touristen

Wann bezahlen Sie die Touristensteuer?

Sie gelten als Tourist, wenn Sie gegen eine Gebühr in einer Gemeinde übernachten, in der Sie nicht wohnen. In diesem Fall ist der Beherbergungsbetrieb verpflichtet, von den Gästen eine Kurtaxe einzuziehen und sie an die Gemeinde weiterzuleiten, in der sich die Unterkunft befindet.

Die Struktur der Kurtaxe in Frankreich

Obwohl jede Gemeinde in Frankreich ihre eigenen Steuersätze für die Kurtaxe festlegen kann, wird überall die gleiche Struktur verwendet. Das bedeutet, dass die gleichen Unterkunftstypen überall gleich kategorisiert werden:

  • Campingplatz

    Campingplatz

    Les terrains de camping

  • Jugendherberge

    Jugendherberge

    Auberges collectives

  • Möblierte Touristenunterkunft

    Möblierte Touristenunterkunft

    Les meublés de tourisme

  • Bed & Breakfast

    Bed & Breakfast

    Chambres d'hôtes

  • Feriendorf

    Feriendorf

    Villages de vacances

  • Hotel

    Hotel

    Hôtes

  • Marina

    Marina

    Les ports de plaisance

  • Luxushotel

    Luxushotel

    Les palaces

  • Wohnmobilstellplatz

    Wohnmobilstellplatz

    Parcs de stationnement touristiques

  • Touristenresidenz

    Touristenresidenz

    Les résidences de tourisme

  • Nicht klassifizierte Unterkunft

    Nicht klassifizierte Unterkunft

    Meublé non classé

Die Kurtaxe in Paris verdreifacht sich

Die meisten Städte in Frankreich erhöhen ihre Touristensteuersätze jedes Jahr. Die meisten Gemeinden verwenden einen festen Satz pro Person und Nacht und erhöhen diesen jährlich, um die Inflation auszugleichen. Die Erhöhung der Kurtaxe in Paris im Jahr 2024 ist bemerkenswert. Tatsächlich hat sie sich verdreifacht. Dies liegt an den Olympischen Spielen und den umfangreichen Investitionen (500 Millionen Euro) in öffentliche Einrichtungen, um den Zuschauern und Athleten ein optimales Erlebnis zu bieten.

Häufig gestellte Fragen für Touristen

  • Bin ich als Gast dafür verantwortlich, die Kurtaxe korrekt abzuführen?

    Nein, als Gast sind Sie nicht direkt für die Abführung der Kurtaxe verantwortlich. Der Gastgeber ist dafür verantwortlich, die Kurtaxe von Ihnen einzuziehen und an die Gemeinde weiterzuleiten.

  • Wann muss ich die Kurtaxe bezahlen?

    In der Regel bezahlen Sie die Kurtaxe bei Ihrer Ankunft im Hotel. Diese wird normalerweise Ihrer Rechnung hinzugefügt, und der Beherbergungsbetrieb erhebt sie im Namen der Gemeinde. Wenn Sie über eine Online-Plattform wie Airbnb, Booking.com oder Expedia buchen, wird die Kurtaxe meist bereits bei der Buchung eingezogen. Achten Sie darauf, dass Sie sie bei Ihrer Ankunft nicht noch einmal bezahlen!

  • Muss ich die Kurtaxe bar an den Beherbergungsbetrieb zahlen?

    Nicht unbedingt. Die Zahlungsmethode für die Kurtaxe kann je nach Beherbergungsbetrieb und den örtlichen Vorschriften variieren. In vielen Fällen kann die Steuer per Kreditkarte, Debitkarte oder anderen elektronischen Zahlungsmethoden bezahlt werden. Einige kleinere oder unabhängige Unterkünfte bevorzugen jedoch möglicherweise Barzahlungen. Es ist ratsam, dies im Voraus mit Ihrer Unterkunft zu klären.

  • Muss ich mich bei meiner Ankunft im Hotel registrieren? Ist dies verpflichtend?

    Ja, die Registrierung bei Ihrer Ankunft im Hotel ist verpflichtend, insbesondere wenn Sie ein ausländischer Gast sind. Das Hotel ist gesetzlich verpflichtet, grundlegende Informationen über Sie zu erfassen, einschließlich Ihres Namens, Geburtsdatums, Ihrer Nationalität und weiterer relevanter Details.

  • Darf das Hotel, in dem ich übernachte, eine Kopie meines Reisepasses zur Gästeregistrierung machen?

    Nein. Der Beherbergungsbetrieb darf ohne Ihre Zustimmung keine Kopie Ihres Reisepasses machen. Sie müssen Ihre Daten registrieren, aber eine tatsächliche Kopie Ihres Reisepasses ist nicht erforderlich.

  • Ich habe meinen Aufenthalt storniert. Muss ich trotzdem die Kurtaxe zahlen?

    Nein, wenn Sie Ihren Aufenthalt storniert haben, sind Sie nicht verpflichtet, die Kurtaxeensteuer zu zahlen. Die Steuer gilt nur für tatsächlich stattfindende Aufenthalte. Wenn Sie die Kurtaxe im Voraus bezahlt haben, muss Ihnen der Beherbergungsbetrieb die Steuer zurückerstatten.

  • Bei meiner Ankunft im Hotel werde ich aufgefordert, die Kurtaxe zu zahlen, aber ich habe sie bereits über die Buchungsplattform bezahlt. Was soll ich tun?

    Wenn Sie die Kurtaxe bereits über die Buchungsplattform bezahlt haben, sollten Sie diese bei Ihrer Ankunft nicht erneut bezahlen müssen. Die Buchungsplattform leitet die Steuer normalerweise direkt an die Gemeinde weiter, Sie sollten dies jedoch zur Sicherheit mit dem Beherbergungsbetrieb abklären.

Für Gastgeber

Vermietung in Frankreich: Es gibt viel zu beachten

Vermieten Sie an Touristen in Frankreich? Wenn ja, ist es wichtig zu verstehen, was auf Sie zukommt. Sie müssen Ihr Unterkunftsangebot wahrscheinlich klassifizieren, eine Gästeregistrierung durchführen und die Kurtaxe einziehen und abführen.

Dies kann komplex und überwältigend erscheinen. Zum Glück sind wir hier, um Ihnen den Einstieg zu erleichtern!

Wie Trippz hilft

Klassifizierung einer Unterkunft in Frankreich

In vielen Unterkünften in Frankreich werden Sie eine Klassifizierung sehen. Diese Klassifizierung garantiert die Qualität der Unterkunft, und die Kurtaxe wird unter anderem auf dieser Grundlage festgelegt. Anhand von 219 Kriterien können alle touristischen Unterkünfte in Frankreich eine Klassifizierung erhalten. Die Klassifizierungen werden auf der Website von Atout France veröffentlicht, wo sie jederzeit eingesehen werden können. Die Klassifizierung gilt für fünf Jahre.

Der erste Schritt im Prozess ist die Selbsteinschätzung des Beherbergungsanbieters anhand eines Fragebogens. Mit dieser Selbsteinschätzung kann der Anbieter eine Inspektionsstelle kontaktieren, die von COFRAC zertifiziert ist. Ein Inspektor dieser Organisation wird dann die Unterkunft besuchen, um die Bewertung durchzuführen. Die Ergebnisse des Inspektors werden an Atout France weitergeleitet, wonach die Unterkunft eine Klassifizierung erhält.

Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die erhaltene Klassifizierung in der Unterkunft auszuhängen.

Vorteile der Klassifizierung Ihrer Unterkunft

  • Niedrigerer Touristensteuersatz

    Wenn Ihre Unterkunft als "nicht klassifiziert" gekennzeichnet ist, gilt der höchste Satz der Touristensteuer. Diese Kosten geben Sie an die Gäste weiter, was deren Aufenthalt teurer macht. Mit einer klassifizierten Unterkunft fallen Sie höchstwahrscheinlich in eine niedrigere Kategorie und können somit günstigere Preise anbieten.

  • Für Marketingzwecke

    Eine offizielle Klassifizierung gibt potenziellen Gästen das Vertrauen, dass sie Qualität erhalten. Sie sind auch verpflichtet, ein offizielles Schild, das vom Ministerium ausgegeben wird, in Ihrer Unterkunft auszuhängen. So machen Sie gleichzeitig Werbung für eine gute Klassifizierung!

Gästeregistrierung in Frankreich

Wenn Sie eine möblierte Unterkunft in Frankreich vermieten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, grundlegende Informationen der ausländischen Gäste auf einem polizeilichen Formular zu erfassen. Folgende Informationen sind dabei obligatorisch:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsort und -datum
  • Nationalität
  • Wohnort
  • Handynummer
  • Ankunftsdatum und voraussichtliches Abreisedatum

Kinder unter fünfzehn Jahren können auf dem Formular zusammen mit einem Elternteil vermerkt werden. Für sie müssen keine umfangreichen Daten registriert werden. Wenn Sie eine unmöblierte Unterkunft vermieten, gelten die Gästeregistrierungsvorschriften nicht.

Speicherung der Gästeregistrierung

Seit 2015 ist es nicht mehr erforderlich, alle Registrierungen direkt mit den örtlichen Behörden zu teilen. Diese Aufzeichnungen müssen nur auf Anfrage eines Regierungsbeamten bereitgestellt werden, bis zu sechs Monate nach dem Aufenthalt des Gastes.

Als Beherbergungsbetrieb sind Sie daher verpflichtet, die Daten sechs Monate lang aufzubewahren.

Handhabung der Kurtaxe

  • Abführung der Touristensteuer

    Obwohl die genauen Regeln für die Touristensteuer je nach Gemeinde in Frankreich variieren, ist überall der Beherbergungsbetrieb für die Abführung der Touristensteuer an die Gemeinde verantwortlich. In den meisten Gemeinden erfolgt dies halbjährlich oder jährlich, aber die Gemeinden können festlegen, in welchem Zeitraum die Touristensteuer abgeführt werden muss.

  • Einziehung der Touristensteuer

    Die Touristensteuer hat viele unterschiedliche Sätze. Diese hängen von der Gemeinde ab, in der sich Ihre Unterkunft befindet, und von der Klassifizierung Ihrer Unterkunft. Diese Faktoren sind nicht sehr kompliziert, da sie kontinuierlich gleich bleiben. Der Satz hängt jedoch auch beispielsweise vom Alter der Gäste, der Dauer ihres Aufenthalts und in manchen Fällen vom Zeitraum ab, in dem die Gäste bei Ihnen bleiben. Verlassen die Gäste Ihre Unterkunft früher als geplant? Dann haben sie Anspruch auf eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Touristensteuer.

  • Touristensteuer bei Vermietung über eine Online-Buchungsplattform

    Vermieten Sie Ihre Unterkunft über eine Buchungsplattform wie Airbnb, Booking.com oder Expedia? Dann werden diese die Touristensteuer in Ihrem Namen einziehen und an die Gemeinde abführen. Wenn Sie neben der Plattform Ihre Unterkunft auch eigenständig vermieten (z. B. über Ihre eigene Website), müssen Sie die Touristensteuer für diese Buchungen selbst einziehen und abführen.

  • Aufbewahrung Ihrer Verwaltungsunterlagen für die Touristensteuer

    Wie auch bei der Gästeregistrierung können Ihre Unterlagen zur Touristensteuer geprüft werden. Sie müssen daher eine genaue Aufzeichnung darüber führen, wer wann in Ihrer Unterkunft übernachtet hat, für wie viele Nächte und wie viel Touristensteuer dafür gezahlt wurde. Es wird empfohlen, diese Aufzeichnungen mehrere Jahre lang aufzubewahren.

Möchten Sie sich nicht um die korrekte Abführung der Kurtaxe kümmern?

Mit Trippz ist das möglich!

Häufig gestellte Fragen von Gastgeber

  • Muss man Bußgelder zahlen, wenn man die Kurtaxe nicht bezahlt?

    Ja, die Nichtzahlung der Kurtaxe kann zu Bußgeldern und Strafen führen. Die Gemeinden sind für die Durchsetzung der Touristensteuer verantwortlich, und bei Nichteinhaltung können finanzielle Strafen, rechtliche Schritte oder andere Konsequenzen wie der Entzug der Vermietungserlaubnis drohen.

  • Bin ich verpflichtet, eine Klassifizierung für meine Unterkunft zu beantragen?

    Obwohl die Beantragung einer Klassifizierung nicht verpflichtend ist, kann sie vorteilhaft sein. Eine Klassifizierung kann den Touristensteuersatz für Ihre Gäste senken und die Marktattraktivität Ihrer Immobilie steigern.

  • Muss ich die Kurtaxe zahlen, wenn ich keine Klassifizierung habe?

    Ja, wenn Ihre Unterkunft keine Klassifizierung hat, müssen Sie trotzdem die Touristensteuer zahlen. Der Satz kann jedoch höher sein als bei klassifizierten Unterkünften.

  • An wen muss ich die Kurtaxe zahlen?

    Die Kurtaxe muss an die Gemeinde gezahlt werden, in der sich Ihre Unterkunft befindet. Die Gemeinde gibt spezifische Anweisungen, wie und wann die Steuer abgeführt werden soll.

  • Muss ich die Gästeregistrierung als Nachweis bei der Abführung der Kurtaxe beilegen?

    In der Regel müssen Sie die detaillierte Gästeregistrierung nicht beilegen, wenn Sie die Kurtaxe abführen. Sie müssen jedoch allgemeine Informationen beilegen, die die Anzahl der Personen angeben, die zu bestimmten Zeiten in Ihrer Unterkunft übernachtet haben. Sie müssen jedoch genaue Aufzeichnungen führen, da diese von den lokalen Behörden während der Prüfungen angefordert werden können.

  • Hat meine Gemeinde ein spezielles Formular für die Abführung der Kurtaxe?

    Ja, viele Gemeinden stellen ein spezielles Formular für die Abführung der Kurtaxe zur Verfügung. Sie sollten sich bei den örtlichen Behörden erkundigen oder Trippz verwenden, um sicherzustellen, dass Sie das richtige Verfahren einhalten.

  • Wie bearbeite ich die vorzeitige Abreise eines Gastes und die Rückerstattung der Kurtaxe?

    Wenn ein Gast früher als geplant abreist, sollten Sie die zu viel gezahlte Kurtaxe für die nicht verbrachten Nächte erstatten. Der erstattete Betrag sollte in Ihren Unterlagen dokumentiert werden.

  • Muss ich jede Unterkunft separat deklarieren oder alle zusammenfassen?

    As with guest registration, your records for tourist tax can be audited. So you will need to keep good records of who stayed in your accommodation, on what date, for how many nights, and how much tourist tax was paid for this. It is recommended to keep these records for several years.

  • Muss ich die Ortstaxe für stornierte Buchungen zahlen?

    Nein, die Ortstaxe ist nur für tatsächlich stattgefundene Aufenthalte fällig. Wenn eine Buchung storniert wird, ist keine Ortstaxe fällig. Wenn Ihr Gast die Ortstaxe im Voraus bezahlt hat, hat er Anspruch auf eine Rückerstattung.

  • Wie mache ich das alles so einfach wie möglich?

    Mit Trippz! Anstatt alles manuell selbst nachzuverfolgen, automatisieren wir die Gästeregistrierung und die Einziehung der Kurtaxe für Sie, stellen die Einhaltung der lokalen Vorschriften sicher und reduzieren die Verwaltungsbelastung.

Gesetzliche Vorschriften einfach einhalten

Organisieren Sie Ihre Verwaltung einfach

Die Klassifizierung Ihrer Unterkunft, die Führung eines Gästeregisters, die Einziehung und Abführung der korrekten Kurtaxe – neben der Betreuung Ihrer Gäste gibt es viele administrative Arbeiten, die bei der Vermietung Ihrer Unterkunft anfallen. Arbeiten, an die Sie bei Beginn möglicherweise nicht gedacht haben und für die Sie wahrscheinlich so wenig Zeit wie möglich aufwenden möchten. Mit Trippz können Sie Ihre Verwaltung auf die einfachste Art und Weise organisieren.

Alles in einer Übersicht

Trippz ist da, um Ihnen das Leben so einfach wie möglich zu machen und gleichzeitig alle Vorschriften einzuhalten. Über unsere (Web-)App automatisieren Sie die Gästeregistrierung und können sogar Ihre Verwaltung für die Touristensteuer vorbereiten. Auch um die Einziehung der Touristensteuer müssen Sie sich nicht kümmern. Da wir alle lokalen Vorschriften im Blick haben, wissen wir genau, welchen Satz Ihre Gäste zahlen müssen. Am Anreisetag erhalten Ihre Gäste automatisch eine Nachricht von uns, um die Touristensteuer zu bezahlen. Am Ende ihres Aufenthalts wird das Geld automatisch auf Ihr Konto überwiesen. Alles, was Sie tun müssen, ist, den Gesamtbetrag regelmäßig an die Gemeinde zu überweisen. Einfach!

Automatische Synchronisierung aller Airbnb-Buchungen

Sie können jetzt alle Ihre Airbnb-Buchungen mit Trippz auf Ihrem Konto synchronisieren. Das bedeutet, dass Sie selbst noch weniger tun müssen. Ideal für Gastgeber, die viel über Airbnb vermieten. Vermieten Sie über eine andere Plattform? Wir planen, in naher Zukunft weitere Integrationen abzuschließen. Kontaktieren Sie uns, um herauszufinden, ob Ihre Plattform bald zu Trippz hinzugefügt wird.

Häufig gestellte Fragen zur Verwendung von Trippz

  • Ist es schwierig, Trippz zu verwenden?

    Überhaupt nicht! Trippz ist benutzerfreundlich gestaltet. Es wurde als Webanwendung entwickelt, sodass Sie keine App herunterladen müssen. Sie können sofort loslegen!

  • Was kostet die Nutzung von Trippz?

    Derzeit ist es kostenlos!

  • Kann ich alle meine Buchungen von Airbnb importieren?

    Ja, natürlich! Wir haben an einer Integration mit Airbnb gearbeitet, durch die Sie alle Ihre Buchungen automatisch importieren können. Außerdem werden die Nachrichten zur Gästeregistrierung automatisch über unsere Plattform versendet.

  • Kann ich alle meine Buchungen aus meinem eigenen Buchungssystem importieren?

    Nach der Integration mit Airbnb arbeiten wir jetzt an allen anderen Arten von Integrationen. Die Integration Ihrer eigenen Plattform ist noch nicht verfügbar, wird es aber in Zukunft sein!

  • Was passiert, wenn ein Gast sich nicht digital registrieren möchte?

    Dies ist eine bedauerliche Situation, die von Zeit zu Zeit vorkommt. Wenn ein Gast sich nicht digital registrieren möchte, können Sie seine Daten anschließend manuell in Trippz eingeben.

  • Was passiert, wenn meine Gemeinde die Kurtaxensätze ändert?

    Bei Trippz verfolgen wir aktiv alle Steuersätze in den von uns abgedeckten Gebieten. Wenn ein neuer Steuersatz eingeführt wird, aktualisieren wir die Sätze entsprechend. Fehlt Ihnen noch etwas? Kontaktieren Sie uns!

  • Was passiert, wenn meine Gemeinde mit einer anderen zusammenarbeitet?

    Kein Problem. Wie gesagt, wir verfolgen aktiv alle Gemeinden und ihre Regeln. Wir werden diese Informationen automatisch für Sie aktualisieren. Wenn Sie sicher sein möchten, können Sie uns immer im Voraus kontaktieren, damit wir noch besser vorbereitet sind!

  • Wie funktioniert es, wenn eine andere Organisation die Steuer in meiner Gemeinde verwaltet?

    Mit Trippz können Sie alle Informationen exportieren, die Sie benötigen. Sie können die erforderlichen Informationen einfach in die Datei kopieren, die von der Steuerorganisation gefordert wird.

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Kurtaxe leicht gemacht

Haben Sie eine andere Frage oder sind Sie an der Nutzung von Trippz interessiert? Lassen Sie es uns wissen!